Allgemeine MietbestimmungenDrucken

Logofür Ferienhaus Strandperle - www.ferienhaus-strandperle.com

  1. Vertragsabschluss
    Der Mietvertrag über das Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der Mieter nach Erhalt der Buchungsbestätigung die Anzahlung von 30% des Gesamtmietpreises geleistet hat. Der Zahlungseingang wird gesondert bestätigt.
  2. Konditionen
    Mietpreis pro Woche: ab 440,00 € für bis zu 5 Personen. Maximale Belegung: 5 Personen.
    Kurtaxe: 1,60 €/Tag pro Person ab 6 Jahre.
    Hund: 35,- € pro Woche nur nach vorheriger Absprache.
    Endreinigung 70,- € pro Aufenthalt
    Im Endpreis enthalten sind die Energiekosten sowie der WLAN-Zugang.
    An- und Abreisetag ist jeweils Samstag.

    Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind mitzubringen.
    Die Preise enthalten die (etwaig anfallende) Umsatzsteuer und setzten sich aus den je nach Saison variierenden Mietkosten und den verbrauchsabhängigen Neben- und ggf. Zusatzkosten zusammen. Die vorgenannten Angaben zu den Konditionen für eine Anmietung stellen lediglich eine saisonale Preisübersicht und kein konkretes Vermietungsangebot dar. Die Gesamtmietpreis wird Ihnen per Email bzw. im Mietvertrag mitgeteilt.

    Mietzahlungen: Anzahlung 30% des Gesamtbetrags innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung! Erst nach Eingang der Anzahlung ist die Reservierung rechtskräftig!
    Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu begleichen! Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser 4 Wochen wird der volle Mietpreis direkt nach unserer Buchungsbestätigung fällig!

    Eine Kaution fällt nicht an.

  3. Haustiere
    Hunde sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine anderen Haustiere im Haus gestatten. Ihr Hund sollte möglichst nicht allein im Haus zurückgelassen werden und außerhalb des Grundstücks ausgeführt werden.
  4. Mietdauer
    Am Anreisetag steht Ihnen unser Ferienhaus ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
    Am Abreisetag ist das Haus bis 10.00 Uhr zu räumen.
  5. Rücktritt durch den Mieter
    Das Ferienhaus wird vom Mieter fest angemietet. Tritt der Mieter - gleich aus welchen Gründen - die Reise nicht an, so sind bei Stornierung (schriftlich) zu entrichten:
    - bis 90 Tage vor Mietbeginn: 30% der Mietkosten
    - ab 90 Tage (inklusive) bis 28 Tage vor Mietbeginn: 40% der Mietkosten
    - ab 28 Tage (inklusive) bis zum Mietbeginn: 90% der Mietkosten.
    Der Vermieter wird sich bemühen, das Ferienhaus an andere Interessenten zu vermieten. Wird das Ferienhaus ganz oder teilweise anderweitig vermietet, wird die gezahlte Miete anteilig erstattet. In jedem Fall ist eine Gebühr von 25,- € an den Eigentümer zu entrichten.
    Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung abzuschließen.
  6. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
    a) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN         
    Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
    b) Zugangsdaten    
    Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
    c) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
    Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
    d) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.   
    e) Verpflichtung bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
    Er wird insbesondere:    
    - das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
    - keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
    - die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    - keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; 
    - das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
    Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
  7. Haftung
    Der Mieter haftet für die Dauer der Vermietung für eventuelle Schäden am und im Mietobjekt, wenn diese durch Ihn oder Ihn begleitende Personen (oder dem Haustier) verschuldet werden. Der Vermieter haftet weder für Personenschäden, noch für das Eigentum der Mieter. Der Mieter verzichtet insoweit auf etwaige Schadensersatzanspüche.
    Der Gerichtsstand ist in D-34497 Korbach.

Ferienhaus Strandperle
Dieter Schrinner
Am Iberg 20,
D 34508 Willingen

Telefon: +49 (0)5632 - 69898

Internet: www.ferienhaus-strandperle.com
Email: info[at]ferienhaus-strandperle.com (Spamschutz: [at] = @)